Wohnfläche berechnen (WoFlV): Dachschräge & Balkon
Zunächst klingt das Ausmessen einer Wohnung kinderleicht. Dennoch lauern hier teure rechtliche Fallen. Wenn du die Quadratmeter falsch angibst, drohen hohe Rückzahlungen an den Mieter. Deshalb musst du zwingend die exakte Wohnfläche berechnen (nach WoFlV). Anschließend zeigen wir dir, wie Balkone und Schrägen wirklich zählen. Zudem kannst du unseren kostenlosen Rechner nutzen, um Fehler zu vermeiden.
⚡ Wohnflächen-Rechner (WoFlV)
Miss die Bodenflächen deiner Räume aus und trage sie hier ein.
*Hinweis: Kellerräume, Waschküchen oder Garagen außerhalb der Wohnung gehören zur Nutzfläche und dürfen nicht als Wohnfläche angegeben werden.
Wohnfläche berechnen (WoFlV): Die rechtliche Grundlage
Grundsätzlich existieren in Deutschland mehrere Methoden, um Gebäude auszumessen (z. B. die DIN 277). Allerdings ist für privaten Wohnraum eine Norm absolut bindend. Dabei handelt es sich um die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Folglich müssen Vermieter und Verkäufer ihre Flächen zwingend nach dieser Verordnung angeben. Denn die WoFlV schützt den Mieter davor, für unbrauchbare Flächen bezahlen zu müssen. Deshalb dürfen bestimmte Bereiche nur anteilig oder gar nicht berechnet werden. Wenn du deine Wohnfläche berechnen möchtest, solltest du einen Laser-Entfernungsmesser nutzen. Anschließend trägst du die gemessenen Bodenflächen einfach in unseren Rechner ein.
Die Dachschrägen-Falle
Besonders bei Dachgeschosswohnungen machen Eigentümer oft teure Fehler. Tatsächlich darfst du die Bodenfläche unter einer Dachschräge nicht einfach zu 100 % berechnen. Vielmehr gelten hier strenge Höhen-Grenzen:
- Über 2 Meter Höhe: Diese Bereiche zählen zu vollen 100 % zur Wohnfläche.
- Zwischen 1 und 2 Metern Höhe: Diese Fläche darfst du lediglich zu 50 % anrechnen.
- Unter 1 Meter Höhe: Obwohl hier noch Bodenfläche existiert, zählt diese zu 0 %. Sie fällt komplett aus der Berechnung heraus.
Wie berechne ich Balkone, Terrassen und Keller?
Zudem sorgen Außenbereiche und Nebenräume immer wieder für Verwirrung. Hierbei gibt die WoFlV extrem klare Regeln vor.
Balkone & Terrassen
Grundsätzlich zählen Balkone, Loggien und Terrassen in der Regel zu 25 % zur Wohnfläche. Jedoch erlaubt das Gesetz in Ausnahmefällen eine Anrechnung von bis zu 50 %. Dies ist aber nur bei besonders hochwertigen, aufwendig gestalteten Flächen zulässig. Deshalb solltest du als Vermieter im Zweifel immer mit sicheren 25 % kalkulieren.
Keller & Nutzflächen
Hingegen gehören Kellerräume, Waschküchen, Dachböden (ohne Ausbau) und Garagen definitiv nicht zur Wohnfläche! Vielmehr handelt es sich hierbei um sogenannte Nutzfläche. Folglich darfst du diese Quadratmeter weder bei der Miete noch in der Kaufpreisaufteilung als Wohnraum deklarieren.
Häufige Fragen (FAQ) zur Quadratmeterzahl
Früher gab es eine Toleranzgrenze von 10 %. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Regelung gekippt. Das bedeutet: Ist die Wohnung auch nur geringfügig kleiner als im Vertrag angegeben, kann der Mieter die Miete mindern. Zudem kann er sogar zu viel gezahlte Mieten rückwirkend zurückfordern. Darum ist exaktes Messen absolute Pflicht.
Einerseits zählen Flure und Dielen innerhalb der eigenen, abgeschlossenen Wohnung zu 100 %. Andererseits werden Treppen mit mehr als drei Stufen (sowie deren Absätze) komplett abgezogen. Ebenso gehören allgemeine Hausflure außerhalb der Wohnungstür natürlich nicht zu deiner privaten Fläche.
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