Wohnfläche berechnen (WoFlV): Dachschräge & Balkon
Zunächst klingt das Ausmessen einer Wohnung kinderleicht. Dennoch lauern hier teure rechtliche Fallen. Wenn du die Quadratmeter falsch angibst, drohen hohe Rückzahlungen an den Mieter. Deshalb musst du zwingend die exakte Wohnfläche berechnen (nach WoFlV). Anschließend zeigen wir dir, wie Balkone und Schrägen wirklich zählen. Zudem kannst du unseren kostenlosen Rechner nutzen, um Fehler zu vermeiden.
Präzise WoFlV-konforme Kalkulation
⚡ Wohnflächen-Rechner (WoFlV)
*Hinweis: Kellerräume und Garagen gehören zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche.
Wohnfläche berechnen: Die rechtliche Grundlage
Grundsätzlich ist für privaten Wohnraum die Wohnflächenverordnung (WoFlV) absolut bindend. Folglich müssen Vermieter und Verkäufer ihre Flächen zwingend nach dieser Verordnung angeben.
Die Dachschrägen-Falle
- Über 2 Meter Höhe: 100 % Anrechnung.
- 1 bis 2 Meter Höhe: 50 % Anrechnung.
- Unter 1 Meter Höhe: 0 % Anrechnung.
Balkone & Terrassen
Zählen in der Regel zu 25 %. In Ausnahmefällen bei sehr hoher Qualität sind bis zu 50 % möglich.
Keller & Nutzflächen
Diese Flächen sind keine Wohnfläche! Sie dürfen niemals in die Miet- oder Kaufpreis-Quadratmeter eingerechnet werden.
Häufige Fragen zur Wohnfläche
Was bei Abweichungen im Mietvertrag?
Ist die Wohnung kleiner als im Vertrag angegeben, kann der Mieter die Miete mindern oder zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Darum ist exaktes Messen absolute Pflicht.
Zählen Flure mit zur Wohnfläche?
Einerseits zählen Flure innerhalb der Wohnung zu 100 %. Andererseits werden Treppen mit mehr als drei Stufen komplett abgezogen.
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Sobald du die exakte Quadratmeterzahl ermittelt hast, bist du bereit für die Vermietung oder den Verkauf.
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