Insolvenzsichere Anlage & Schutz vor Untreue-Vorwürfen

Das richtige Mietkautionskonto für Vermieter: Rechtssicher anlegen

Zunächst ist die Kaution eine wichtige Sicherheit für dich als Eigentümer. Doch beim Thema Mietkautionskonto für Vermieter lauern gefährliche Rechtsfallen. Wenn du die Kaution falsch anlegst, drohen dir sogar strafrechtliche Konsequenzen. Anschließend klären wir dich über deine Pflichten auf und zeigen dir moderne, digitale Alternativen zum verstaubten Sparbuch.

Pflichtdokument & rechtssichere Kautionsverwaltung

⚡ Schnell-Check: Kaution & Anlage

Maximale Kautionshöhe (3 Kaltmieten)
2.250,00 €
Wichtig: Als Vermieter musst du diesen Betrag getrennt von deinem Privatvermögen anlegen (§ 551 BGB). Ein einfaches Unterkonto auf deinem Namen reicht nicht aus!

Gesetzliche Pflichten beim Mietkautionskonto

Tatsächlich regelt der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 551 BGB) exakt, wie ein Vermieter mit der Kaution umzugehen hat. Demzufolge ist die wichtigste Regel: Die Kaution muss vom eigenen Vermögen des Vermieters strikt getrennt angelegt werden. Folglich darf das Geld im Falle einer Insolvenz des Vermieters nicht in die Konkursmasse fließen.

Zusätzlich muss das Mietkautionskonto für Vermieter zum für Spareinlagen üblichen Zinssatz verzinst werden.

Strafen bei falscher Anlage

Viele private Vermieter begehen einen folgenschweren Fehler. Denn sie parken die Kaution einfach auf ihrem privaten Girokonto. Jedoch erfüllt dies rechtlich den Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB). Deshalb kann ein Mieter die Zahlung der Kaution sogar verweigern, solange der Vermieter kein insolvenzsicheres Konto nachweisen kann.

Digitale Alternativen

Mietkautionsbürgschaft

Der Mieter schließt eine Versicherung ab. Du erhältst eine Urkunde als Sicherheit. So entfällt die Kontoeröffnung komplett.

Digitale Kautionsdepots

Anbieter erlauben die Eröffnung eines digitalen Mietkautionskontos. Die Freigabe erfolgt am Ende oft per Mausklick.

FAQ zum Mietkautionskonto

Wer trägt die Kosten für das Mietkautionskonto?

Grundsätzlich ist die Eröffnung und Führung des Kontos Pflicht des Vermieters. Allerdings darfst du die Kontoführungsgebühren nicht auf den Mieter umlegen.

Darf der Mieter die Kaution in Raten zahlen?

Ja, das Gesetz erlaubt dem Mieter ausdrücklich die Zahlung in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen. Dabei ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Sicherheit im Griff? Optimiere dein Portfolio!

Sobald die Kaution sicher angelegt ist, solltest du dich auf das Wesentliche konzentrieren: Deine Rendite.

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