Vorfälligkeitsentschädigung umgehen: Tricks bei der Anschlussfinanzierung
Zunächst klingt eine Umschuldung oder ein vorzeitiger Verkauf logisch. Jedoch fordern Banken dann oft horrende Strafzahlungen. Dabei kann diese Gebühr schnell 20.000 Euro übersteigen. Dennoch bist du der Bank nicht schutzlos ausgeliefert. Wenn du die teure Vorfälligkeitsentschädigung umgehen möchtest, musst du deine Rechte kennen. Anschließend zeigen wir dir die effektivsten Hebel.
Wann wird die Strafzahlung überhaupt fällig?
Grundsätzlich gilt in Deutschland der harte Grundsatz der Vertragstreue. Sobald du eine Zinsbindung von 15 Jahren abschließt, plant die Bank fest mit diesen Einnahmen. Kündigst du den Kreditvertrag vorzeitig, darf die Bank ihren entgangenen Gewinn in Rechnung stellen.
Dabei richtet sich die Höhe nach der Restschuld, der verbleibenden Laufzeit und dem aktuellen Zinsniveau. Folglich wird die Strafzahlung extrem teuer, wenn die Marktzinsen aktuell niedriger sind als in deinem alten Vertrag.
Die besten Tricks: So entgehst du der Zahlung
Tatsächlich gibt es rechtlich sichere Wege, um aus dem Vertrag zu kommen. Somit musst du die teure Gebühr nicht an die Bank zahlen.
1. Das 10-Jahres-Kündigungsrecht
Egal ob du 15 oder 20 Jahre Zinsbindung hast: Der Gesetzgeber schützt dich. Nach exakt 10 Jahren nach Vollauszahlung hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB). Dadurch kannst du mit einer Frist von sechs Monaten kostenlos kündigen.
2. Der Widerrufsjoker
Besonders bei Verträgen ab 2010 haben viele Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ist die Belehrung falsch, hat die Widerrufsfrist nie begonnen. Folglich kannst du den Vertrag widerrufen und zahlst null Euro Strafe.
3. Pfandtausch statt Kündigung
Wenn du verkaufst, um neu zu kaufen, biete der Bank einen „Pfandtausch“ an. Dabei wird das alte Darlehen einfach auf die neue Immobilie übertragen. Somit zahlst du nur eine kleine Bearbeitungsgebühr.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja, absolut! Gemäß Rechtsprechung muss die Bank so tun, als hättest du in der Zukunft alle vertraglichen Sondertilgungen voll ausgenutzt. Infolgedessen sinkt die theoretische Restschuld und deine Strafzahlung wird drastisch billiger.
Zwar variiert die Höhe stark nach Zinssatz. Jedoch liegt sie meist zwischen 5 % und 10 % der Restschuld. Bei 200.000 Euro Schulden sind das schnell 10.000 bis 20.000 Euro.
Nein. Wenn du ein berechtigtes Interesse hast (wie den Hausverkauf), muss die Bank dich aus dem Darlehen entlassen. Allerdings darf sie dann die reguläre Strafe verlangen, sofern die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist.
Achtung: Behalte deine Zins-Fristen im Blick!
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