Mieteinnahmen versteuern Rechner: Anlage V meistern

Zunächst haben viele neue Vermieter große Angst vor der Steuererklärung. Denn sie befürchten, ihre gesamten Einnahmen an das Finanzamt abtreten zu müssen. Jedoch ist das ein teurer Irrtum! Deshalb solltest du vorab unseren Mieteinnahmen versteuern Rechner nutzen. Anschließend zeigen wir dir, wie du deine Anlage V richtig ausfüllst. Zudem lernst du, wie du deine Steuerlast durch clevere Werbungskosten legal auf null drückst.

Werbungskosten nutzen & Steuern auf Immobilien sparen
Mieteinnahmen versteuern Rechner Anlage V

⚡ Steuerlast-Schätzer (Anlage V)

Berechne deinen echten zu versteuernden Gewinn nach Abzug aller Werbungskosten.

Zu versteuernder Gewinn
900 €
Deine Steuerlast für die Immobilie: 378 €
Brutto Einnahmen: 9.600 €
Abzugsfähige Werbungskosten: – 8.700 €

*Hinweis: Tilgungsraten für den Kredit sind dein privater Vermögensaufbau und dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es zählen nur die reinen Zinsen!

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Anlage V: So funktioniert das System

Grundsätzlich musst du in Deutschland alle Einnahmen aus Immobilienvermietung in deiner Steuererklärung angeben. Dabei nutzt du das Formular der sogenannten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Wikipedia), kurz Anlage V.

Folglich trägst du dort deine erhaltenen Kaltmieten ein. Allerdings nimmt sich das Finanzamt nicht direkt von dieser großen Summe seinen Anteil. Vielmehr darfst du dem Staat deine laufenden Kosten (Werbungskosten) in Rechnung stellen. Somit versteuerst du am Ende des Tages nur den reinen, echten Gewinn. Deshalb hilft dir unser Mieteinnahmen versteuern Rechner, diesen Betrag exakt zu kalkulieren.

Die Falle mit der Kredittilgung

Leider machen viele neue Investoren beim Ausfüllen einen gravierenden Fehler. Denn sie geben ihre gesamte monatliche Bankrate als Ausgabe an. Jedoch ist das streng verboten! Schließlich besteht deine Rate aus Zinsen und Tilgung. Während du die Zinsen zu 100 % absetzen darfst, ist die Tilgung reiner privater Vermögensaufbau. Dementsprechend mindert die Tilgung deine Steuerlast nicht.

Dein größter Hebel: Die Werbungskosten

Tatsächlich kannst du durch clevere Ausgaben deinen zu versteuernden Gewinn massiv nach unten drücken. Hierbei gibt es einige extrem mächtige Posten.

Die Gebäudeabschreibung (AfA)

Zweifellos ist die AfA (Absetzung für Abnutzung) dein bester Freund. Denn hier erlaubt dir der Staat, den fiktiven Wertverlust des Gebäudes (meist 2 % bis 3 % pro Jahr) abzusetzen. Obwohl das Geld dein Konto nie verlässt, senkt es deine Steuerlast massiv auf dem Papier.

Laufende Instandhaltung

Zudem kannst du alle Rechnungen für Reparaturen absetzen. Egal ob du den tropfenden Wasserhahn reparieren lässt oder das Haus neu streichst. Darüber hinaus zählen auch Fahrtkosten zur Immobilie, Hausverwaltungsgebühren und Porto voll zu deinen Werbungskosten.

Häufige Fragen (FAQ) zur Steuererklärung

Was passiert, wenn mein Gewinn im Rechner negativ ist?

Zwar klingt ein Verlust auf den ersten Blick schlecht. Jedoch ist das in der Anlage V oft ein absolut geniales Szenario! Denn diesen Verlust verrechnet das Finanzamt mit deinem normalen Einkommen aus deinem Angestelltenjob. Infolgedessen sinkt dein Gesamteinkommen und du erhältst oft eine dicke Steuererstattung zurück.

Muss ich die Warmmiete oder Kaltmiete angeben?

Grundsätzlich musst du alle Geldeingänge deines Mieters (also die komplette Warmmiete inklusive Nebenkosten-Vorauszahlungen) als Einnahme eintragen. Aber keine Panik: Im Gegenzug trägst du alle Rechnungen (Müll, Wasser, Grundsteuer), die du an die Stadt zahlst, wieder als Werbungskosten ein. Somit gleicht sich das zu einem perfekten Nullsummenspiel aus.

Schluss mit dem Beleg-Chaos am Jahresende!

Wenn du alle Werbungskosten mühsam im Schuhkarton sammelst, verlierst du bares Geld. Deshalb solltest du jede Rechnung sofort digital erfassen. Nutze unseren kostenlosen Tracker, damit du deine Anlage V in Zukunft per Knopfdruck erledigst.

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