AfA Immobilien berechnen: Steuern clever sparen

Ein negativer Cashflow auf dem Papier ist oft der beste Freund des Investors – solange das Bankkonto in der Realität im Plus ist! Wenn du deine AfA Immobilien berechnen willst, legst du den Grundstein für massiven steuerfreien Vermögensaufbau. Wir zeigen dir, wie die Abschreibung funktioniert und wie du sie optimal für deine Rendite nutzt.

Maximiere deinen Cashflow nach Steuern
Immo-Tracker Logo - Ratgeber zum Thema AfA Immobilien berechnen
Jetzt Cashflow nach Steuern simulieren

Darum solltest du die AfA Immobilien berechnen

Das Kürzel AfA steht für Absetzung für Abnutzung (Wikipedia). Das Finanzamt geht davon aus, dass sich ein Gebäude über die Jahrzehnte abnutzt und an Wert verliert. Diesen fiktiven „Wertverlust“ darfst du jedes Jahr als Werbungskosten von deinen Mieteinnahmen abziehen, wodurch deine Steuerlast massiv sinkt.

Die 2 %, 2,5 % oder 3 % Regel

Wie viel du abschreiben darfst, hängt vom Baujahr ab. Altbauten (vor 1925) werden meist mit 2,5 % abgeschrieben. Normale Bestandsgebäude mit 2 %. Durch das jüngste Wachstumschancengesetz winken für Neubauten teilweise sogar 3 % oder lukrative degressive Abschreibungen!

Grundstück vs. Gebäude

Der größte Fehler beim AfA Immobilien berechnen: Viele Anfänger nehmen den kompletten Kaufpreis. Du darfst aber nur das Gebäude abschreiben, nicht den Grund und Boden! Grundstücke nutzen sich laut Finanzamt nicht ab.

⚡ AfA Schnellrechner

Tippe den vollen Kaufpreis ein.
Nutzt sich nicht ab! (Ø ca. 20%)
Normal = 2% | Neubau oft 3%
Deine jährliche Steuer-Abschreibung:
4.000 €
Der reine Gebäudeanteil liegt bei 200.000 €.
Weiter: Exakten Cashflow simulieren ➔

So findest du den reinen Gebäudeanteil heraus

Um den exakten Abschreibungsbetrag zu erhalten, musst du den Kaufpreis (inklusive Anschaffungsnebenkosten wie Notar und Makler) auf Grundstück und Gebäude aufteilen.

1. Im Kaufvertrag regeln

Der Königsweg: Lege den Gebäudeanteil (z. B. 80 %) und den Grundstücksanteil (20 %) direkt realistisch im notariellen Kaufvertrag fest. Das Finanzamt akzeptiert diese Aufteilung in der Regel, wenn sie nicht völlig unrealistisch ist.

2. BMF-Rechner nutzen

Steht nichts im Kaufvertrag, greift das Finanzamt auf ein eigenes Excel-Tool zurück (Arbeitshilfe des BMF). In teuren Lagen (z. B. München) kann der Grundstücksanteil dann schnell bei 60 % liegen – was deine Abschreibung massiv schmälert!

3. Netto-Cashflow visualisieren

Wenn du deinen AfA-Satz kennst, trage ihn in unseren Deal Tracker ein. Wir berechnen dir deinen realen Cashflow nach Berücksichtigung deiner persönlichen Steuerklasse.

Häufige Fragen zur Abschreibung

Kann ich Renovierungskosten auch abschreiben?

Ja, aber hier droht die „15-Prozent-Falle“! Wenn du in den ersten 3 Jahren nach Kauf mehr als 15 % des reinen Gebäudewertes (ohne Grundstück) für Renovierungen ausgibst, wertet das Finanzamt diese als „anschaffungsnahe Herstellungskosten“. Du darfst sie dann nicht sofort im selben Jahr von der Steuer absetzen, sondern musst sie mühsam über 50 Jahre zusammen mit dem Gebäude abschreiben (AfA).

Gilt die AfA auch, wenn ich selbst einziehe?

Nein. Die Gebäude-AfA ist reine Kapitalanlegersache. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es diese Form der Abschreibung nicht (Ausnahmen bilden lediglich denkmalgeschützte Immobilien, für die es Sonderabschreibungen gibt).